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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:
Geschäftsführer: Karl Lehner
All for Music GmbH, Gnadloed 2, D - 84371 Triftern, Deutschland, nachstehend als AFM bezeichnet, 
Stand 01. Januar 2005.

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) AFM betreibt Distribution mit Großhandel sowie auch unter der URL www.all-for-music.com ein Handelsportal zum Verkauf von Musikinstrumenten, Audioanlagen, Unterhaltungselektronik sowie dessen Zubehör ausschließlich an Wiederverkäufer.

(2) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden sowie den von ihm angelegten Sub-Usern. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Anmeldung zu AFM

(1) Vor Nutzung des Handelsportals ist es erforderlich, sich bei AFM zu registrieren.

(2) Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Die Angaben sind vom Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Zum Abschluss der Anmeldung ist diese auszudrucken und an uns per Post oder Telefax zu senden.

(3) Eine Anmeldung ist nur für Wiederverkäufer auf Groß- und Einzelhandelsebene für die von uns vertriebenen Produkte möglich.

Der Anmeldung ist die Kopie einer Gewerbeanmeldung beizulegen, soweit uns diese nicht aus anderer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vorliegt.

(4) Die Anmeldung wird von uns geprüft. Wir behalten uns vor, Kunden nach Prüfung nicht in das Handelsportal von AFM aufzunehmen.

(5) Nach Prüfung erhält der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort.

 

§ 3 Angebot, Vertragsschluss

 (1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben aufgeführten Webseite Produkte auszuwählen und zu bestellen.

(2) Der Kunde entbindet uns von den Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3, S. 2 BGB i.V.m. BGB-InfoV.

(3) Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Dies gilt auch bezüglich der Preise und produktbezogener Angaben.

(4) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

(5) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 5 Werktagen annehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn wir innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.

(6) Technische sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestellte Waren können geringfügig von den auf Prospekten oder im Internet dargestellten Waren abweichen.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(8) Werden uns Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt oder ist er mit einer Zahlung an uns in Verzug, können wir die Ausführung ausstehender Lieferungen von einer vorherigen Sicherheitsleistung abhängig machen.

(9) Werden uns nachträglich Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, die erwarten lassen, dass der Besteller voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, können wir vollständige Zahlung aller Rechnungen verlangen und noch nicht fällige Rechnungen fällig stellen.

 

§ 4 Stornierung der Bestellung

(1)Tritt der Kunde unberechtigt von seiner Bestellung zurück oder stimmen wir der Bitte um Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrages zu, so können wir zehn Prozent des Kaufpreises für durch die Bearbeitung der Bestellung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn einfordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Wir können in jedem Fall den Ersatz eines höheren tatsächlichen Schadens verlangen.

(2) Ein Recht auf Stornierung wird hiermit nicht eingeräumt.

 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt der mit Vertragsschluss vereinbarte Preis. Die Staffelpreise gelten ab der dort vorgegebenen Handelsmenge.

Steigen danach bis zur Lieferung die Kosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Erhöhung kann insbesondere aufgrund Erhöhung der Lieferpreise, Materialkosten, Löhne oder marktmäßiger Einstandspreise, die wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen, erfolgen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus anderen Umständen ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Lager in Triftern. Die Versandkosten regelt das jeweils gültige Preisverzeichnis. Die Lieferung an eine andere Adresse als die des Kunden können wir ablehnen.

(3) Die Kosten für Verpackung sind in unseren Preisen enthalten.

(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

Bei Rechnungsstellung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer ist der Besteller verpflichtet, diesen Einkauf der Erwerbssteuer im jeweiligen Gemeinschaftsland zu unterziehen.

(5) Der Kaufpreis ist ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Vorkasse. Etwas anderes gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich vereinbart haben. Die Kosten für den Auslandsgeldverkehr regelt das jeweils gültige Preisverzeichnis.

(6) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir können in jedem Fall den Ersatz eines höheren tatsächlichen Schadens verlangen.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Musterbestellung

(1) Der Kunde hat für jeden Artikel einmalig die Möglichkeit, ein Muster eines Artikels zum günstigen Staffelpreis zu bestellen.

(2) Eine weitere Musterbestellung desselben Artikels ist nicht möglich.

 

§ 7 Lieferzeit

(1) Ware, die am Lager ist, kommt innerhalb von 7 Werktagen zum Versand.

(2) Für Waren die Kundenspezifisch bestellt werden, sind alle Angaben zur Lieferung vorbehaltlich eventueller Lieferverzögerungen auf die wir keinen Einfluss haben. 

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei Vorkasse beginnt die Frist gemäß Absatz 1 nicht, bevor die vollständige Zahlung bei uns eingegangen ist.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 8 Gefahrenübergang und Versicherung

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Triftern vereinbart.

(3) Für den Annahmeverzug des Kunden gilt § 7 Absatz 4 der Geschäftsbedingungen.

(4) Alle Sendungen werden von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Im Falle eines Schadens übernehmen wir die Abwicklung für den Besteller mit der Versicherung. Wir sind berechtigt, eigene Ansprüche gegen den Besteller mit Versicherungsleistungen zu verrechnen.

 

§ 9 Verpackungsentsorgungen

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen zu sorgen.

 

§ 10 Mängelhaftung, Haftung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Übrigen setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtlich beschädigte Sendungen sind dem Anlieferer gegenüber zurückzuweisen.

(2) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

 

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien neuen Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(8) Im Lieferregress nach den §§ 478, 479 BGB gilt die gesetzliche Regelung.

(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung bleibt ferner unberührt, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.

 

 § 11 Haftung

(1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen einschließlich Verletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Webseiten unverzüglich sperren.

 

§ 12 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet, es sei denn, der Insolvenzverwalter des Kunden widerspricht der Herausgabe wirksam. In der Zurücknahme oder Pfändung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Der Kunde darf die Kaufsache weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller diese auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 13 Rechte

(1) Sämtliche Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte an der Webseite, den eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen uns ausschließlich zu. Dies gilt auch für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen.

(2) Der Kunde ist im Rahmen des Geschäftsbetriebs berechtigt, Marken, Logos, Abbildungen, Bedienungsanleitungen und Schaltpläne der Waren für Werbung und Vertrieb zu nutzen. Der Kunde darf hierzu insbesondere Logos, Produktabbildungen, Bedienungsanleitungen und Schaltpläne auf der Webseite downloaden. Das Nutzungsrecht gilt auch für dem Kunden überlassene Prospekte und Unterlagen.

(3) Die Berechtigung gemäß Absatz 2 gilt nur, solange wir mit dem Kunden in Geschäftsbeziehung stehen und dieser seine Vertragspflichten erfüllt. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung darf der Kunde Marken und Logos für noch vorhandene Artikel weiter benutzen. Gleiches gilt für Bedienungsanleitungen und Schaltpläne. (4) Der Kunde ist nicht berechtigt, für andere Waren oder Dienstleistungen als unsere die Rechte gemäß Absatz 1 zu nutzen.

 

§ 14 Geheimhaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge von uns, insbesondere Informationen, Unterlagen, Zeichnungen, Verfahren, technische Erkenntnisse und Erfahrungen sowie alle sonstigen Tatsachen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von uns erkennbar sind sowie der mit uns verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung mit seinen Mitarbeitern und mit den von ihm beauftragten Fremdfirmen abgesprochen wird.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

 

§ 15 Datenschutz

(1) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstgesetz (TDDSG). Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten verlangen.

(2) Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten ausführlich unterrichtet worden (siehe „Datenschutzinformation“).

(3) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mit der Anmeldung ausdrücklich zu. Der Kunde kann jederzeit Löschung seiner Daten erwirken.

 (4) Im Rahmen eines Auftrages werden die Kundendaten über das Plenty Systems Auftragsabwicklungssystem zu aufträgen weiterverarbeitet.

 

§ 16 Sonstiges

(1) Unser Geschäftssitz ist Triftern, der Gerichtsstand ist Eggenfelden, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

(2) Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

 

 

 

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